Teilnahmebedingungen für die Climate Mobility Challenge 2024

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Climate Mobility Challenge 2024

Der Wettbewerb für nachhaltige Geschäftsreisen

Mobilität ist einer der größten Hebel, wenn es um CO₂-Einsparung und Arbeitgeberattraktivität geht! Unternehmen & Organisationen können Ihre Lösungen für nachhaltige geschäftliche Mobilität sichtbar machen.

Artikel: Teilnahmebedingungen für die Climate Mobility Challenge 2024

Mit der Eingabe von Namen, Firma und geschäftlicher E-Mail-Adresse sowie mit Hochladen der Text- und Bildmaterialien akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

Wer ist der Veranstalter?

Veranstalter der „Climate Mobility Challenge“ ist der Geschäftskundenvertrieb der DB Fernverkehr AG.

Wer darf teilnehmen?

An der „Climate Mobility Challenge“ können grundsätzlich alle Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos. 

Wie kann teilgenommen werden?

An der „Climate Mobility Challenge" nimmt ein Unternehmen oder eine Organisation teil, indem berechtigte Mitarbeitenden auf der Webseite challenge.bahnbusiness.de den dort genannten Bedingungen zustimmt, dort das Bewerbungsformular ausfüllt, Medien hochlädt sowie Angaben zu Namen, Bezeichnung der Organisation und eine geschäftliche E-Mail-Adresse hinterlässt. Damit repräsentieren diese das Unternehmen bei der „Climate Mobility Challenge".

Wann ist Teilnahmeschluss?

Der Teilnahmeschluss für die „Climate Mobility Challenge" ist der 20. Oktober 2024.

Was muss rechtlich beachtet werden?

Durch die Teilnahme an der „Climate Mobility Challenge“, insbesondere durch Zustimmung zu den unter challenge.bahnbusiness.de genannten Bedingungen, kommt kein Vertrag im Rechtssinne zustande. Es entstehen daraus keine Rechte und Pflichten.

Im Übrigen gilt Folgendes:

Nutzungsrechte an den hochgeladenen Medien:

Mit der Teilnahme an der „Climate Mobility Challenge“ gewährt jeder Teilnehmende dem Veranstalter unentgeltlich ein in räumlicher Hinsicht unbeschränktes und zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht an den hochgeladenen Medien (Foto und/oder Logo und/oder Film). In sachlicher Hinsicht ist das Nutzungsrecht auf die Verwendung des Bildes/Films zu Zwecken der werblichen internen und externen Kommunikation der „Climate Mobility Challenge“ beschränkt. Das Nutzungsrecht umfasst insoweit alle, auch zum Zeitpunkt der Teilnahme noch nicht bekannte Nutzungsarten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Änderung. Der Veranstalter ist berechtigt, der Deutschen Bahn AG und ihren konzernmäßig verbundenen Unternehmen Nutzungsrechte im Wege der Unterlizenz einzuräumen. § 14 UrhG bleibt unberührt.

Wird das Nutzungsrecht widerrufen, müssen bereits veröffentlichte Verwendungen der hochgeladenen Medien nicht entfernt bzw. zurückgerufen werden.

Die Teilnehmenden garantieren dem Veranstalter, dass die hochgeladenen Medien frei von Rechten Dritter, insbesondere entgegenstehenden Urheber- und Persönlichkeitsrechten, sind. Die Teilnehmenden stellen dem Veranstalter auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung von Rechten gegen den Veranstalter geltend machen, und übernehmen die weitere Auseinandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, die Teilnehmenden haben die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

Auf der Seite challenge.bahnbusiness.de werden dann die Beiträge und Medien zu sehen sein.

Die DB Fernverkehr AG behält sich das Recht vor, sexuelle, gotteslästerliche, obszöne oder sonst wie unangemessene Beiträge nicht zu berücksichtigen und von der Teilnahme auszuschließen.

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung der „Climate Mobility Challenge erhoben, verarbeitet und genutzt, am 30. Juni 2025 gelöscht. Es werden selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes beachtet.

Datenschutzrechtliches zur Aktion entnehmt ihr bitte den Datenschutzhinweisen. 

Sonstige Bestimmungen

Für Datenverluste – insbesondere im Wege der Datenübertragung – und andere technische Defekte übernehmen der Veranstalter und die von diesem beauftragte/n Unternehmen keine Haftung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder in Teilen jederzeit ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu beenden, nach freiem Ermessen zu modifizieren oder einzelne Teilnehmende auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn das Ergebnis mit unzulässigen Mitteln manipuliert oder der Versuch einer Manipulation unternommen wurde.

Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Diese Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.